Schutzkonzeptgegen sexualisierte Gewalt
Die Ev. Erlöser-Kirchengemeinde Iserlohn setzt sich für einen wirksamen Schutz vor sexualisierter Gewalt ein. Diese Seite bündelt unser Schutzkonzept, den Verhaltenskodex, die zuständigen Ansprechpersonen und die Möglichkeit, Lob, Kritik oder eine Beschwerde zu melden.
Benötigen Sie Hilfe und Beratung bei sexualisierter Gewalt?
Bei einem Verdacht gegen haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende unserer Gemeinde wenden Sie sich bitte direkt und unabhängig an die Meldestelle der Ev. Landeskirche von Westfalen:
Telefon: 0521 594-381 · E-Mail: meldestelle@ekvw.de
1 Ansprechpersonen in unserer Gemeinde
Pfrn. Gabriele Watermann
Ansprechpartnerin Prävention sexualisierter Gewalt, Mitglied Interventionsteam
Irina Knaub
Schutzkonzept-Koordinatorin (Presbyterium), Mitglied Interventionsteam
Fachkraft für Prävention
Im Evangelischen Kirchenkreis Iserlohn, für allgemeine Fragen zur Prävention
Meldestelle der EKvW
Bei Verdacht gegen Mitarbeitende
Tel. 0521 594-381 · meldestelle@ekvw.de
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3 Unser Leitbild
„Die Arbeit in unserer Erlöserkirchengemeinde lebt durch Beziehungen von Menschen miteinander und mit Gott. Wir respektieren die Würde und die Selbstbestimmung jedes Menschen und gehen achtsam miteinander um. Daher verpflichten wir uns zu einer Haltung der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung sowie der grenzachtenden Kommunikation gegenüber jedem Mitmenschen.“
Aus Kapitel 2 „Leitbild der ev. Erlöser-Kirchengemeinde Iserlohn“, Schutzkonzept, Stand 22.06.2026
4 Verhaltenskodex
Nähe und Distanz
- Individuelle Bedürfnisse nach Nähe und Distanz respektieren, persönliche Grenzen beachten.
- Beziehungen zu Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen transparent und professionell gestalten.
- Eigene Rolle und Machtgefüge innerhalb der Arbeit reflektieren.
- Dienstliche und private Kontakte klar voneinander unterscheiden.
- Vorbildfunktion als öffentliche Person bewusst wahrnehmen.
- Umgang mit Geschenken öffentlich und transparent handhaben.
- Kinder und Jugendliche nur nach Absprache mit den Personensorgeberechtigten im PKW mitnehmen.
Körperkontakt und Intimsphäre
- Die Bedürfnisse der anderen Person wahrnehmen, nicht von eigenen Bedürfnissen auf andere schließen.
- Der Wunsch nach Körperkontakt geht immer vom Gegenüber aus, besonders bei Kindern und Jugendlichen.
- Umfang des Körperkontakts verantwortlich nach Rolle und Kontext entscheiden.
- Eigene Grenzen klar äußern und die Grenzen anderer respektieren.
- Stets angemessene Kleidung; gemeinsames Duschen, Saunieren oder Umziehen von Mitarbeitenden mit Teilnehmenden ist nicht gestattet.
- Bei notwendigem Körperkontakt vorher erklären und das Einverständnis einholen.
- Beobachtete Grenzüberschreitungen sofort der Meldestelle in Bielefeld melden.
- Spiele und Übungen mit Körperkontakt bewusst auswählen; Teilnahme ist immer freiwillig.
Kommunikation
- Gemeinsam einen gewalt- und diskriminierungsfreien Raum schaffen, auch in Sprache und Gestik.
- Respektvoll und wertschätzend miteinander und übereinander sprechen; inklusive Sprache verwenden.
- Kritik fair, sachlich und wertschätzend äußern.
- Offen für Rückmeldungen sein und das eigene Verhalten reflektieren.
- Abweichendes Verhalten ansprechen und im Umgang mit den betroffenen Menschen thematisieren.
Übernachtungen
- Vor der Veranstaltung über die Bedingungen vor Ort informieren.
- Privatsphäre wahren; prüfen, ob geschlechtersensible Unterbringung und Einzelsanitäranlagen nötig sind.
- Übernachtung im selben Zimmer nur in Absprache mit mindestens einer weiteren Fachkraft und nur, wenn pädagogisch geboten.
- Teilnehmende und Personensorgeberechtigte vorab transparent über die Bedingungen informieren.
Foto, Film und soziale Netzwerke
- Veröffentlichung von Fotos und Videos nur mit schriftlicher Zustimmung der abgebildeten Personen bzw. ihrer Personensorgeberechtigten; ab 14 Jahren zusätzlich der Jugendlichen selbst.
- Keine Zustimmung nötig bei erkennbaren Presse- und Öffentlichkeitsarbeit-Aufnahmen.
- Keine Aufnahmen, die Personen in unangenehmen, intimen oder diskriminierenden Situationen zeigen.
- Auch im virtuellen Raum professionell handeln; dienstliche Accounts klar kennzeichnen.
5 Beschwerdewege und Intervention
Für alle Zielgruppen
- Allgemeine Fragen zum Schutzkonzept: Pfrn. Gabriele Watermann und Irina Knaub
- Niederschwelliges Feedback: Rückmeldeformular und Briefkasten im Gemeindehaus
- Bei Veranstaltungen: die jeweils verantwortliche Person ist erkennbare Ansprechperson
Für Mitarbeitende
- Hauptamtliche: Presbyterium und Pfrn. Gabriele Watermann
- Die Mitarbeitendenvertretung steht bei Bedarf zur Seite
- Meldepflicht bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt: unverzüglich an die Meldestelle der EKvW
Bis zur Klärung eines Verdachtsfalls
- Betroffene schützen, Ruhe bewahren
- Keine eigenen Ermittlungen oder Konfrontation mit beschuldigten Personen
- Beobachtungen sachlich dokumentieren, keine Weitergabe an Dritte, Presse oder soziale Medien
6 Online melden
Sie möchten Lob, Kritik oder eine Beschwerde nicht per PDF-Ausdruck, sondern direkt online loswerden? Nutzen Sie dazu das folgende Formular – Ihre Nachricht wird an meldestelle@ekvw.de gesendet und dort vertraulich behandelt.